Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

die Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Trackdays4all B.V., eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 53267486

ARTIKEL 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mit den nachstehenden Begriffen Folgendes gemeint:

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trackdays4all B.V.

1.2. Angebot(e): sämtliche Rechtsgeschäfte, die auf das Zustandekommen von Verträgen abzielen, darunter Vorschläge, Angebote und Preisangaben

1.3. Trackdays4all: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (niederländischen Rechts) Trackdays4all B.V., die mit der Trackdays4all B.V. verbundenen Gesellschaften und/oder die von der Trackdays4all B.V. (gegebenenfalls) näher zu benennenden oder benannten Dritten

1.4. Angebot(e): ein unverbindliches Angebot eines dazu befugten Angestellten von Trackdays4all gegenüber dem Abnehmer bezüglich des Abschlusses eines Vertrags

1.5. Abnehmer: die natürliche oder juristische Person, die mit Trackdays4all einen Vertrag geschlossen hat oder aber einen solchen Vertrag mit Trackdays4all abzuschließen wünscht und Trackdays4all dazu eine Anfrage hat zukommen lassen bzw. der Trackdays4all ein Angebot unterbreitet hat

1.6. Parteien: Trackdays4all und der Abnehmer gemeinsam

ARTIKEL 2: ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Angebote, Reservierungen, Verträge und angebotenen Dienstleistungen und Produkte Anwendung, die mit Trackdays4all geschlossen oder bei Trackdays4all bezogen werden.

2.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich mittels schriftlichen Vertrags möglich, sofern Trackdays4all dabei von einem kraft ihrer Satzung befugten Angestellten bzw. auf andere Weise von Trackdays4all benannten zuständigen Personen vertreten wird. Eine solche Abweichung hat keine verbindliche Wirkung auf andere Verträge/Rechtsgeschäfte zwischen Trackdays4all und dem Abnehmer.

2.3. Der Abnehmer erklärt sich mit der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf spätere Verträge zwischen dem Abnehmer und Trackdays4all einverstanden. Der Abnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall nicht erneut überreicht werden.

2.4. Ohne ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarung der Parteien wird die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trackdays4all und die des Abnehmers nebeneinander her anwendbar sein, so gilt, dass bei etwaigen widersprüchlichen Bestimmungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trackdays4all Vorrang haben.

2.5. Im Falle der Nichtigkeit oder Nichtigerklärung einer oder ehrerer Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die sonstigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon gänzlich unberührt.

2.6. Trackdays4all behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischenzeitlich einseitig zu ändern. Die geänderte Fassung findet Anwendung, sobald Trackdays4all eine Kopie dieser geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail und/oder auf dem Postweg an die ihr bekannte E-Mail-Adresse und/oder Postanschrift des Abnehmers geschickt hat.

ARTIKEL 3: ANGEBOT

3.1. Ohne ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarung sind sämtliche von Trackdays4all unterbreiteten Angebote – in welcher Form auch immer – unverbindlich und gelten unter dem Vorbehalt „solange der Vorrat (bzw. die Kapazität) reicht“.

3.2. Sollte ein Angebot von Trackdays4all einen offensichtlichen Schreib- oder Druckfehler enthalten, den der Abnehmer nach billigem Ermessen hätte erkennen müssen, so kann Trackdays4all nicht zur Erfüllung dieses Angebots verpflichtet werden.

3.3. Das Angebot wird datiert und ist ab diesem Datum 14 Tage gültig.

3.4. Schriftliche Aufträge und Angebotsanfragen des Abnehmers bedürfen einer klaren Beschreibung der zu liefernden Sachen bzw. Dienstleistungen.

3.5. Trackdays4all geht davon aus, dass die vom Abnehmer erteilten Daten korrekt sind, und basiert darauf ihr Angebot. Schäden infolge unkorrekter oder unvollständiger Daten gehen zulasten des Abnehmers.

3.6. Sollte Trackdays4all ein Angebot des Abnehmers annehmen bzw. sollte der Abnehmer ein Angebot von Trackdays4all akzeptieren, so hat Trackdays4all das Recht, diese Annahme bzw. dieses unverbindliche Angebot innerhalb eines Zeitraums von sieben Arbeitstagen zu widerrufen.

3.7. Wird das Angebot nicht angenommen, so hat Trackdays4all das Recht, dem Abnehmer sämtliche angemessenen Kosten, die für die Erstellung des Angebots anfallen, in Rechnung zu stellen, sofern sie dies vor Unterbreitung des Angebots zur Bedingung gestellt hat.

ARTIKEL 4: ZUSTANDEKOMMEN UND ÄNDERUNG DES VERTRAGS

4.1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Abnehmer ein von Trackdays4all unterbreitetes Angebot annimmt oder aber sobald Trackdays4all eine sich an den Vertrag anschließende Erfüllungshandlung vornimmt und der Abnehmer nicht am selbigen Tag dagegen vorgeht oder aber sobald der Abnehmer eine Aktivität, ein Event, ein Training oder sonstige bzw. verwandte Dienstleistungen von Trackdays4all nutzt.

4.2. Sollte der Abnehmer nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen am Vertrag anbringen wollen, so ist Trackdays4all nicht verpflichtet, dies zu akzeptieren. Es ist die freie Entscheidung von Trackdays4all, zu bestimmen, inwiefern sie diese Änderungen akzeptiert. Sollte Trackdays4all die Änderungen des Abnehmers akzeptieren, so hat Trackdays4all das Recht, dem Abnehmer Änderungskosten in Rechnung zu stellen.

4.3. Verträge bzw. Vereinbarungen sowie Änderung an Verträgen oder Vereinbarungen können ausschließlich schriftlich von einem kraft der Satzung von Trackdays4all zuständigen Angestellten oder aber auf andere Weise von Trackdays4all benannten zuständigen Personen geschlossen bzw. vereinbart werden. Trackdays4all ist nicht zur Erfüllung etwaiger Verträge bzw. Vereinbarungen sowie Änderungen an Verträgen oder Vereinbarungen verpflichtet, die nicht schriftlich von einem kraft der Satzung von Trackdays4all zuständigen Angestellten oder aber auf andere Weise von Trackdays4all benannten zuständigen Personen bestätigt wurden. Trackdays4all teilt auf erstes Ersuchen des Abnehmers mit, welche (weiteren) Personen innerhalb ihres Unternehmens befugt sind, Verträge bzw. Vereinbarungen zu schließen bzw. zu ändern.

4.4. Änderungen des Datums, der Uhrzeit und/oder der Personenanzahl innerhalb von 28 Tagen vor dem Stattfinden der Aktivität bzw. des Events sind nicht zulässig. In diesen Fällen gelten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Stornierungskosten.

4.5. Trackdays4all ist befugt, – völlig nach eigenem Ermessen – Dritte im Rahmen der Erfüllung des Vertrags einzuschalten.

ARTIKEL 5: RESERVIERUNGEN BZW. ANMELDUNGEN

5.1. Ohne ausdrücklich anders lautende Mitteilung ist der Abnehmer nicht verpflichtet, für die Teilnahme an einer Aktivität, einem Event, einem Training oder sonstigen bzw. verwandten Dienstleistungen vorab zu reservieren bzw. sich vorab anzumelden. Ohne Reservierung bzw. Anmeldung kann dem Abnehmer jedoch der Zutritt zu der Aktivität, dem Event, dem Training oder sonstigen bzw. verwandten Dienstleistungen verweigert werden.

5.2. Sämtliche Aktivitäten, Events, Trainings und sonstige bzw. verwandte Dienstleistungen können nach ihrer Verfügbarkeit reserviert werden.

5.3. Eine Reservierung bzw. Anmeldung für Aktivitäten, Events, Trainings und sonstige bzw. verwandte Dienstleistungen erfolgt mittels eines digital von dem bzw. den Abnehmer(n) auszufüllenden Anmeldeformulars über die Website von Trackdays4all.

5.4. Reservierungen bzw. Anmeldungen für (einen) Abnehmer, die von Vermittlern (Reisebüros, Eventagenturen u. Ä.), vorgenommen werden, sei es im Namen ihres bzw. ihrer Kunden oder nicht, gelten als ebenfalls auf Rechnung und Gefahr dieser Zwischenpersonen abgeschlossen worden zu sein. Ohne ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarung schuldet Trackdays4all Vermittlern keine wie auch immer genannte Kommission oder Provision. Eine (Teil-)Zahlung des geschuldeten Betrags durch den oder die Abnehmer befreit den Vermittler gleichermaßen.

ARTIKEL 6: VERPFLICHTUNGEN DES ABNEHMERS

6.1. Der Abnehmer verpflichtet sich, sich auf erstes Ersuchen sowohl beim Betreten des Geländes von Trackdays4all sowie bei der Teilnahme an bzw. dem Beiwohnen oder der Nutzung von Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen, die von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisiert werden, auszuweisen, um Trackdays4all unter anderem in die Lage zu versetzen, ihre (gesetzlichen) Pflichten im Rahmen der von ihr oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen zu erfüllen.

6.2. Während der Teilnahme an bzw. dem Beiwohnen oder der Nutzung von Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen, die von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisiert werden, ist es dem Abnehmer untersagt, gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten und die im Hinblick auf die Art der betreffenden

Aktivität, des betreffenden Events, des betreffenden Trainings und/oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Sache oder Dienstleistungen geltenden Anstandsregeln zu verstoßen. Der Abnehmer verpflichtet sich ferner, die Vorschriften, Anleitungen und/oder Anweisungen von Trackdays4all, ihren Fahrlehrern, ihrem Personal, von ihr angewiesenen Dritten, der Feuerwehr und anderen befugten Personen einzuhalten.

6.3. Dem Abnehmer ist es unter anderem untersagt:

a. (Haus-)Tiere auf das Gelände von Trackdays4all bzw. zu von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen mitzubringen;

  1. auf dem Gelände von Trackdays4all an Stellen zu rauchen, an denen dies nicht ausdrücklich gestattet ist;

  2. Schweißarbeiten, Kunststoffflaschen, Feuerwerk,
    (Feuer-)Waffen und/oder gefährliche Gegenstände und/oder Esswaren und/oder (alkoholische) Getränke zu von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen mitzubringen, dies unter Androhung der Beschlagnahme dieser Sachen;

  3. Drogen zu von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen mitzubringen, dies unter Androhung der Beschlagnahme dieser Sachen und in einigen Fällen der vorläufigen Festnahme und Erstattung einer Anzeige bei der Polizei;

  4. unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder anderen Betäubungsmitteln an von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen teilzunehmen;

  5. nach Auffassung der von Trackdays4all dazu angewiesenen Personen gefährliche und/oder für die übrigen Besucher hinderliche Gegenstände oder Substanzen zu den von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen mitzubringen, dies unter Androhung der Beschlagnahme dieser Sachen;

  6. Beschädigungen am Gelände bzw. dem Eigentum von Trackdays4all zu verursachen. Der Abnehmer haftet für jede Beschädigung, die er auf dem Gelände bzw. am Eigentum von Trackdays4all verursacht;

  7. Dritten auf dem Gelände von Trackdays4all Waren jedweder Art zum Kauf anzubieten bzw. kostenlos zu überlassen;

  8. andere Besucher bzw. anwesende Personen bei den von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen zu behindern, darunter, jedoch nicht beschränkt auf unangemessenes Verhalten (darunter Belästigung) und Diebstahl.

6.4. Im Falle eines Verstoßes seitens des Abnehmers gegen eine oder mehrere der in diesem Artikel genannten Bestimmungen, befindet sich der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass hierzu eine nähere Inverzugsetzung erforderlich ist, und hat Trackdays4all das Recht, den Kauf mit sofortiger Wirkung und ohne richterliche Intervention aufzulösen und/oder dem Abnehmer den (weiteren) Zugang zu ihrem Gelände bzw. den von ihr oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen und verwandten Sachen und Dienstleistungen zu verweigern. In der bzw. den Situation(en) im Sinne des vorherigen Satzes hat der Abnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Betrags, den er Trackdays4all gezahlt hat, und/oder einen anderen Schadenersatz.

6.5. Trackdays4all hat das Recht, dem Abnehmer, der bei einem oder mehreren Besuchen auf dem Gelände von Trackdays4all oder der von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen gegen die Vorschriften kraft dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen n verstoßen hat, oder sollte in anderer Weise die berechtigte Befürchtung einer Beschädigungen bzw. eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Abnehmer bestehen, den Zutritt zum Gelände von Trackdays4all bzw. den von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstige bzw. verwandte Sachen und Dienstleistungen dauerhaft oder für bestimmte Zeit zu verbieten.

ARTIKEL 7: DATENSCHUTZ

7.1. Trackdays4all und/oder von ihr angewiesene Dritte verarbeitet bzw. verarbeiten persönliche Daten, darunter Daten wie Name, Adresse und Wohnort des Abnehmers und der Besucher ihrer Website(s) gemäß ihrer Datenschutzerklärung und gemäß dem niederländischen Datenschutzgesetz (Wet Bescherming Persoonsgegevens).

7.2. Bei der Vereinbarung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trackdays4all gewährt Ihnen Trackdays4all sowie die Mitarbeiter und Partner der Trackdays4all das Recht, das verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Teilnahme an Veranstaltungen , senden von Fotos, senden von Informationen und/oder Newsletter und Registrierung in das Zeitnahme-System. Dies ist notwendig für die Ausführung der Arbeit und Organisation von Veranstaltungen von Trackdays4all.

ARTIKEL 8: STORNIERUNG SEITENS DES ABNEHMERS

8.1. Der Abnehmer hat das Recht, einen Vertrag mit Trackdays4all spätestens vier Wochen vor dem Stattfinden der betreffenden Aktivität, des betreffenden Events, des betreffenden Trainings oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung gemäß diesem Absatz hat Trackdays4all das Recht, dem Abnehmer die für die Erfüllung des Vertrags aufgewandten Kosten einen aufgrund der Gewinneinbußen angemessenen Prozentsatz von maximal 20 Prozent des Rechnungsbetrags in Rechnung zu stellen mit einer herausragenden Mindestguthaben von 50,00 €. Trackdays4all erstattet dem Abnehmer den Betrag von die Training(s), aber nicht die zusätzliche Optionen wie; Instruktion, Transport, mieten Motorrad, Hotel, Pit-Box, Rennlizenz Kurs usw., der auf dem Zahlungsbeleg steht, oder in Ermangelung dessen den Betrag, den der Abnehmer Trackdays4all gezahlt hat, abzüglich der Trackdays4all kraft dieses Artikels geschuldeten Kosten.

8.2. Der Abnehmer hat nur dann das Recht, einen Vertrag mit Trackdays4all innerhalb von zwei bis vier Wochen vor dem Stattfinden der betreffenden Aktivität, des betreffenden Events, des betreffenden Trainings oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung zu stornieren, wenn der Abnehmer Trackdays4all einen ärztlichen Attest vorlegt, dem Trackdays4all entnehmen kann, dass der Abnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der betreffenden Aktivität, dem betreffenden Event, dem betreffenden Training oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung teilnehme kann. Im Falle einer Stornierung gemäß diesem Absatz hat Trackdays4all das Recht, dem Abnehmer die für die Erfüllung des Vertrags aufgewandten Kosten, darunter die Buchungskosten in Höhe von 50,00 €, sowie einen aufgrund der Gewinneinbußen angemessenen Prozentsatz von maximal 20 Prozent des Rechnungsbetrags in Rechnung zu stellen. Trackdays4all erstattet dem Abnehmer den Betrag von die Training(s), aber nicht die zusätzliche Optionen wie; Instruktion, Transport, mieten Motorrad, Hotel, Pit-Box, Rennlizenz Kurs usw., der auf dem Zahlungsbeleg steht, oder in Ermangelung dessen den Betrag, den der Abnehmer Trackdays4all gezahlt hat, abzüglich der Trackdays4all kraft dieses Artikels geschuldeten Kosten.

8.3. Sollte der Abnehmer keine Stornierung im Sinne des vorhergehenden Absatzes wünschen, so kann er ihren Termin einschließlich die Optionen, selbst weiter verkaufen an einem Dritten Person. Trackdays4all dient dazu, die vollständige Informationen des Stellvertreters dem Abnehmer, wie in dem Anmeldeformular ausgefüllt werden, eine Woche bevor durch E-Mail zugeschickt wurden. Der Abnehmer hat in diesem Fall kein Recht auf Rückerstattung und/oder Schadenersatz.

8.4. Möchte der Abnehmer den Vertrag zwei Wochen vor dem Stattfinden der betreffenden Aktivität, des betreffenden Events, des betreffenden Trainings oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung stornieren, so verlangt Trackdays4all die Erfüllung des Vertrags.

8.5. Sollte der Abnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der betreffenden Aktivität, dem betreffenden Event, dem betreffenden Training oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung teilnehmen können, so kann der Abnehmer an seiner Stelle – abweichend von den Bestimmungen in Artikel 12 – einen Dritten an der betreffenden Aktivität, dem betreffenden Event, dem betreffenden Training oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung teilnehmen lassen, indem er diesen Dritten bei Trackdays4all anmeldet und Trackdays4all dies genehmigt. Eine solche Anmeldung hat unter Angabe des Namens und der restlichen Daten, die auf dem Anmeldeformular stehen, von diesem Dritten und spätestens eine Woche vor dem Stattfinden der betreffenden Aktivität, des betreffenden Events, des betreffenden Trainings oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung zu erfolgen, anderenfalls verfällt dieses Recht. Der Abnehmer hat in diesem Fall kein Recht auf Rückerstattung und/oder Schadenersatz.

8.6. Rückerstattungen kraft dieses Artikels erfolgen spätestens innerhalb von zwölf Wochen nach dem stornierten Datum, nachdem der Abnehmer Trackdays4all einen gültigen und unbeschädigten Zahlungsbeleg für die stornierte Buchung vorgelegt hat. Buchungskosten, Kreditkartenkosten oder sonstige Schäden werden nicht erstattet.

ARTIKEL 9: STORNIERUNG SEITENS TRACKDAYS4ALL

9.1. Trackdays4all behält sich jederzeit das Recht vor, eine Aktivität, ein Event, ein Training oder sonstige bzw. verwandte Dienstleistungen, die von ihr oder einem von ihr eingeschalteten Dritten organisiert wurde(n), spätestens 14 Tage vor dem Stattfinden der betreffenden Aktivität, des betreffenden Events, des betreffenden Trainings oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung nicht stattfinden zu lassen bzw. zu stornieren, beispielsweise in dem Fall, dass nach Ansicht von Trackdays4all zu wenige Anmeldungen vorliegen. Trackdays4all hat das Recht, eine Aktivität, ein Event, ein Training oder sonstige bzw. verwandte Dienstleistungen, die von ihr oder einem von ihr eingeschalteten Dritten organisiert wurde(n), im Falle unvorhergesehener Umstände bzw. höherer Gewalt jederzeit zu stornieren.

9.2. Sollte eine Aktivität, ein Event, ein Training oder sonstige bzw. verwandte Dienstleistungen, die von ihr oder einem von ihr eingeschalteten Dritten organisiert wurde(n), infolge der im vorhergehenden Absatz beschriebenen Situation von Trackdays4all vor Beginn storniert werden, so ist Trackdays4all ausschließlich dazu verpflichtet, dem Abnehmer die Vergütung zu erstatten, die Trackdays4all auf dem Zahlungsbeleg aufgeführt hat, oder in Ermangelung dessen die Vergütung, die der Abnehmer Trackdays4all gezahlt hat. Anstelle der vorgenannten Rückerstattung kann der Abnehmer sich für die Teilnahme an einer anderen Aktivität, einem anderen Event, einem anderen Training oder einer anderen sonstigen oder verwandten Dienstleistung von Trackdays4all maximal im Wert des dem Abnehmer gemäß diesem Artikel zu erstattenden Betrags entscheiden.

9.3. Sollte eine Aktivität, ein Event, ein Training oder sonstige bzw. verwandte Dienstleistungen, die von Trackdays4all oder einem von ihr eingeschalteten Dritten organisiert wurde(n), infolge der im vorhergehenden Absatz beschriebenen Situation von Trackdays4all nach Beginn storniert werden, so ist Trackdays4all ausschließlich dazu verpflichtet, dem Abnehmer einen von ihr festzulegenden Teil der Vergütung zu erstatten, die Trackdays4all auf dem Zahlungsbeleg aufgeführt hat, oder in Ermangelung dessen der Vergütung, die der Abnehmer Trackdays4all gezahlt hat.

9.4. Rückerstattungen kraft der vorhergehenden Absätze erfolgen spätestens innerhalb von acht Wochen nach dem stornierten Datum, nachdem der Abnehmer Trackdays4all einen gültigen und unbeschädigten Zahlungsbeleg für die stornierte Buchung vorgelegt hat. Buchungskosten, Kreditkartenkosten oder sonstige Schäden werden nicht erstattet.

9.5. Sollte sich nach der Zahlung durch den Abnehmer an Trackdays4all herausstellen, dass der Abnehmer nicht an der betreffenden Aktivität, dem betreffenden Event, dem betreffenden Training oder den betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistungen, die von ihr oder einem von ihr eingeschalteten Dritten organisiert wurde(n), teilnehmen kann, da die von Trackdays4all bestimmte maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht wurde, so hat Trackdays4all dem Abnehmer die Vergütung zu erstatten, die Trackdays4all auf dem Zahlungsbeleg aufgeführt hat, oder in Ermangelung dessen die Vergütung, die der Abnehmer Trackdays4all gezahlt hat. Die Rückerstattung kraft dieses Absatzes erfolgt spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem Trackdays4all die Tatsache zur Kenntnis gelangt ist, dass der Abnehmer gemäß diesem Absatz nicht an der betreffenden Aktivität, dem betreffenden Event, dem betreffenden Training oder der betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistung teilnehmen kann.

ARTIKEL 10: PREISE, ZAHLUNGSNACHWEIS UND ZAHLUNG

10.1. Ohne ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarung verstehen sich sämtliche von Trackdays4all angegebenen bzw. zwischen Trackdays4all und dem Abnehmer vereinbarten bzw. geltenden Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, Versicherung, Einfuhrzölle, Gebühren, Frachtkosten, Reisekosten, Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten, Abgaben und sonstiger staatlicher Gebühren.

10.2. Sollte keine andere Zahlungsfrist vereinbart worden sein, so hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu erfolgen, und, sollte dies früher sein, spätestens vor der Erfüllung des Vertrags durch Trackdays4all in Bargeld, über ein von Trackdays4all akzeptiertes Zahlungssystem (und zwar: iDeal, PayPal, Bancontact, Giropay, MyBank, Sofortbanking und Maestro) oder mit einer von Trackdays4all akzeptierten Kreditkarte (und zwar: Visa, Mastercard, Postepay und Carte Bleue). Sollte der Abnehmer sich für die Zahlung mit Kreditkarte entscheiden, hat Trackdays4all das Recht, dem Abnehmer einen Zuschlag in Höhe von 6 Prozent zusätzlich zum ihr geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen.

10.3. Nachdem der Abnehmer den Trackdays4all zu zahlenden Betrag beglichen hat, erhält er von Trackdays4all einen Zahlungsbeleg, der gleichzeitig als Eintrittskarte gilt.

10.4. Der Zahlungsbeleg wird einmalig erteilt und verleiht einer (1) Person das Recht, an einer Aktivität, einem Event, einem Training oder sonstigen bzw. verwandten Dienstleistungen teilzunehmen, die von ihr oder einem von ihr eingeschalteten Dritten organisiert wurde(n).

10.5. Sollte der Abnehmer bezüglich der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug sein, so gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Beitreibung zulasten des Abnehmers. Der Abnehmer hat im Falle einer Geldforderung in jedem Fall die Inkassokosten zu zahlen. Die Inkassokosten betragen 15 Prozent der fälligen Hauptsumme, mindestens jedoch 150,00 € (zzgl. Mwst.) Weist Trackdays4all nach, dass ihrerseits höhere Kosten entstanden sind, die nach billigem Ermessen erforderlich waren, so kommen auch diese für eine Entschädigung in Betracht. Eventuell entstandene angemessene gerichtliche Kosten und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zulasten des Abnehmers.

10.6. Eine Berufung seitens des Abnehmers auf Ermäßigung, Verrechnung und/oder Aussetzung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10.7. Vom Abnehmer geleistete Zahlungen dienen stets zunächst zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und danach der einforderbaren, am längsten offenen Rechnungen, auch wenn der Abnehmer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

ARTIKEL 11: HÖHERE GEWALT

11.1. Trackdays4all hat das Recht, ihre Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt auszusetzen.

11.2. Sollte Trackdays4all infolge höherer Gewalt dauerhaft oder vorübergehen an der Erfüllung des Vertrags mit dem Abnehmer verhindert sein, hat Trackdays4all das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vollkommen oder teilweise zu beenden, ohne dass hierdurch eine Schadenersatzpflicht seitens Trackdays4all entsteht.

11.3. Hat Trackdays4all beim Eintritt der Situation höherer Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann Trackdays4all ihre Verpflichtungen nur zu einem Teil erfüllen, so hat Trackdays4all das Recht, den bereits ausgeführten bzw. ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen; wobei der Abnehmer diese Rechnung gegenüber Trackdays4all zu begleichen hat.

11.4. Trackdays4all hat zudem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Trackdays4all ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

11.5. Mit höherer Gewalt sind Umstände gemeint, die die Erfüllung des Vertrags verhindern, und die Trackdays4all nicht zuzuschreiben sind. Darunter fallen (falls und sofern diese Umstände die Vertragserfüllung verhindern oder auf unzumutbare Weise erschweren) ausdrücklich, jedoch nicht ausschließlich: behördliche Maßnahmen, besondere Witterungsverhältnisse, Krankheitsausfall des Personals von Trackdays4all, Unruhen, Revolutionen und/oder Kriege, eine zurechenbare Leistungsstörung und/oder höhere Gewalt seitens der Personen, von denen Trackdays4all bei der Erfüllung des Vertrags abhängig ist, Feuer und/oder Störung im Betrieb von Trackdays4all, wilde oder politische Streiks im Betrieb von Trackdays4all, ein allgemeiner Mangel oder Defekt an den für das Zustandekommen der vereinbarten Leistung erforderlichen Sachen sowie allgemeine Transportprobleme.

ARTIKEL 12: VERBOT DES WEITERVERKAUFS

12.1. Der Abnehmer hat den Zahlungsbeleg/die Eintrittskarte für eine Aktivität, ein Event, ein Training oder sonstige bzw. verwandte Dienstleistungen, die von ihr oder einem von ihr eingeschalteten Dritten organisiert wurde(n), für sich selbst zu behalten und darf diese(n) ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung seitens Trackdays4all an Dritte weiterverkaufen, zum Verkauf anbieten oder im Rahmen gewerblicher Zwecke überlassen. Dies soll spätestens 4 Arbeitstage vor Anfang schriftlich bei Trackdays4all angefordert werden.

12.2. Ein Zahlungsbeleg/eine Eintrittskarte, die ohne die ausdrückliche Zustimmung von Trackdays4all weiterverkauft und/oder zu gewerblichen Zwecken verwendet wird, kann von Trackdays4all ungültig gemacht werden. Ein(e) ungültig gemachte(r) Zahlungsbeleg/Eintrittskarte verleiht kein Zutrittsrecht zu der betreffenden Aktivität, dem betreffenden Event, dem betreffenden Training oder den betreffenden sonstigen bzw. verwandten Dienstleistungen, ohne dass der Abnehmer und/oder Inhaber ein Recht auf Rückzahlung und/oder Schadenersatz hat.

ARTIKEL 13: MÄNGELRÜGEN

13.1. Der Abnehmer hat Mängelrügen, in welcher Form auch immer, möglichst schnell – jedoch spätestens innerhalb von vier Wochen, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder nach billigem Ermessen hätte entdeckt werden müssen – Trackdays4all schriftlich zu melden. Diese Mängelrügen sind umfassend und deutlich zu beschreiben und mit etwaigen Beweismitteln zu versehen.

13.2. Die nicht rechtzeitige Einreichung einer Mängelrüge kann zur Folge haben, dass der Abnehmer seine diesbezüglichen Rechte verliert.

13.3. Die Einreichung einer Mängelrüge hebt die Verpflichtung des Abnehmers nicht auf, noch verleiht sie ihm das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen.

13.4. Trackdays4all beantwortet die vom Abnehmer bei ihr eingereichten Mängelrügen möglichst zeitnah.

ARTIKEL 14: HAFTUNG UND HAFTUNGSSCHUTZ

14.1. Das Betreten des Geländes von Trackdays4all sowie die Teilnahme an bzw. die Nutzung von Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen, die von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisiert werden, erfolgen auf eigene Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Trackdays4all , ihre Fahrlehrer, ihr Personal und/oder von ihr eingeschaltete Dritte übernehmen deshalb keine Haftung für Schäden durch das genannte Betreten des Geländes von Trackdays4all sowie durch die Teilnahme an bzw. das Beiwohnen bzw. die Nutzung von Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen, die von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisiert werden, darunter Schäden durch Hör-, Seh- und andere körperliche Störungen und/oder Verletzungen sowie Schäden, die durch eigenes Fahrverhalten oder das Fahrverhalten anderer verursacht wurden, ausgenommen im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens Trackdays4all.

14.2. Trackdays4all haftet nicht gegenüber dem Abnehmer für andere Schäden als direkte Schäden, die die Folge einer zurechenbaren Leistungsstörung von Trackdays4all bei der Erfüllung ihrer Pflichten kraft des mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrags und/oder des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens Trackdays4all sind. Unter direkte Schäden fallen ausschließlich (i) Sachschäden, (ii) die angemessenen Kosten zur Feststellung von Schadenursache und -umfang, insoweit die Feststellung sich auf direkte Schäden im Sinne dieses Artikels bezieht, (iii) die etwaigen angemessenen und nachweislichen Kosten, die entstanden sind, um die Vertragsmäßigkeit einer mangelhaften Leistung von Trackdays4all, insoweit Trackdays4all diese zu vertreten hat, herzustellen, und (iv) die angemessenen und nachweislichen Kosten des Abnehmers zur Vermeidung und Begrenzung des direkten Schadens, insoweit Trackdays4all nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung der direkten Schäden im Sinne dieses Artikels beigetragen haben.

14.3. Die Haftung von Trackdays4all ist in jedem Fall wie folgt beschränkt:

a. Trackdays4all ist niemals zur Entschädigung eines indirekten Schadens verpflichtet. Mit indirektem Schaden sind sämtliche Schäden gemeint, die keine direkten Schäden sind, darunter in jedem Fall, jedoch nicht beschränkt auf Folgeschäden, Einkommensausfall oder Ausfall von Einkommensmöglichkeiten, Gewinneinbußen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.

  1. Sollte Trackdays4all für jeglichen Schaden haftbar sein, so beschränkt sich die Haftung von Trackdays4all auf den direkten Schaden maximal in Höhe des Gesamtbetrags, den Trackdays4all kraft des betreffenden Vertrags mit dem Abnehmer erhalten hat.

  2. Die Haftung seitens Trackdays4all beschränkt sich in jedem Fall immer auf den Betrag der Leistung, den der Versicherer von Trackdays4all im gegebenen Fall auszahlt.

14.4. Trackdays4all strebt danach, dass die von ihr bzw. von ihr eingeschalteten Dritten organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen möglichst nach dem angekündigten (Zeit-)Schema bzw. Programm stattfinden. Sie haftet jedoch weder für Abweichungen von diesem Schema bzw. Programm noch für die (etwaigen) Schäden, die dadurch für den Abnehmer und/oder Dritte entstehen sollten. Ferner haftet Trackdays4all nicht für Schäden seitens des Abnehmers und/oder Dritter durch eine Änderung des Inhalts und der Art und Weise (bzw. Qualität) der Durchführung des Programms der von ihr organisierten Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Dienstleistungen darunter ausdrücklich die Länge des Programms.

14.5. Sollte Trackdays4all Waren annehmen oder sollten sonst wie Waren an einem beliebigen Ort von jedweder Person deponiert, aufbewahrt und/oder zurückgelassen werden, ohne dass Trackdays4all hierfür eine Vergütung aushandelt, so haftet Trackdays4all niemals für Schäden an oder im Zusammenhang mit Waren in welcher Form auch immer, es sei denn, der Schaden ist die Folge des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens Trackdays4all.

14.6. Sollten die vom Abnehmer bei Trackdays4all zur Aufbewahrung abgegebenen Sachen, wofür von Trackdays4all eine Vergütung in Rechnung gestellt wird, beschädigt werden, so hat Trackdays4all den Schaden an diesen Sachen infolge der Beschädigung oder den Verlust dieser Sachen zu ersetzen. Für die in den abgegebenen Sachen enthaltenen anderen Sachen ist niemals Schadenersatz zu leisten. Sachen mit einem (Gesamt-)Wert von über 150,00 € dürfen bei Trackdays4all nicht abgegeben werden. Der Abnehmer garantiert, dass der Wert einer abzugebenden Sache nicht höher als 150,00 € ist, und er kann und wird Trackdays4all für den Verlust oder die Beschädigung dieser Sache im Wert von über 150,00 € nicht haftbar machen.

14.7. Der Abnehmer hält Trackdays4all gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter, darunter die Kosten für Rechtsberatung, die mit dem Vertrag einhergehen oder aus diesem hervorgehen, schadlos, ausgenommen im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seitens Trackdays4all.

14.8. Der Abnehmer haftet für sämtliche Schäden, die Trackdays4all, ihre Fahrlehrer, ihr Personal und/oder jegliche andere Dritte als direkte oder indirekte Folge einer zurechenbaren Leistungsstörung bei der Erfüllung der Pflichten des Unterzeichners kraft des Vertrags und/oder einer unerlaubten Handlung , darunter ein Verstoß gegen die Hausordnung oder die unsachgemäße Nutzung der Sachen, seitens des Abnehmers und/oder Dritter, die ihn begleiten, sowie für sämtliche Schäden, die durch jegliches Tier und/oder jegliche Substanz und/oder jegliche Sache verursacht werden, deren Halter sie sind oder die unter ihrer Aufsicht stehen.

14.9. Durch seine Einverständniserklärung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Abnehmer, darüber in Kenntnis zu sein bzw. ausdrücklich darauf hingewiesen worden zu sein bzw. damit einverstanden zu sein, dass das Betreten des Geländes von Trackdays4all sowie die Teilnahme an bzw. das Beiwohnen bzw. die Nutzung von Aktivitäten, Events, Trainings und sonstigen bzw. verwandten Sachen und Dienstleistungen, die von Trackdays4all oder von ihr eingeschalteten Dritten organisiert werden, ein erhöhtes Risiko aufweisen.

14.10. Der Abnehmer versichert sich, sofern möglich, gegen jede mögliche Haftung bzw. Risiken, die mit den Bestimmungen des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhergehen, darunter wird ausdrücklich verstanden, dass der Abnehmer ausreichend krankenversichert ist. Der Abnehmer hat Trackdays4all auf erste Ersuchen die Versicherungspolice und die Belege der Beitragszahlung zur Einsicht vorzulegen oder als Kopie zukommen zu lassen.

ARTIKEL 15: GEFUNDENE GEGENSTÄNDE

15.1. Auf dem Gelände und im Gebäude von Trackdays4all verlorene oder zurückgelassene Gegenstände, die vom Abnehmer gefunden werden, sind mit gebührender Eile bei Trackdays4all abzugeben.

15.2. Gegenstände, deren Rechtsinhaber sich nicht innerhalb von drei Jahren nach der Abgabe des betreffenden Gegenstands bei Trackdays4all gemeldet hat, gehen in das Eigentum von Trackdays4all über. Sollte Trackdays4all den Fund bei der Gemeinde anzeigen, so geht der gefundene Gegenstand innerhalb einer Frist von einem Jahr nach der Abgabe des betreffenden Gegenstands bei Trackdays4all in das Eigentum von Trackdays4all über.

15.3. Sollte Trackdays4all vom Abnehmer zurückgelassene Gegenstände dem Abnehmer auf dem Postweg zukommen lassen, so erfolgt dieser Versand vollkommen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Trackdays4all ist niemals verpflichtet, diese Gegenstände zuzusenden.

ARTIKEL 16: AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

16.1. Trackdays4all ist ohne die Erfordernis einer näheren Inverzugsetzung und ohne die Pflicht einer Schadenersatzleistung befugt, den Vertrag vollkommen oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auszusetzen, wenn:

a. der Abnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt;

  1. Trackdays4all einen triftigen Grund für die Befürchtung hat, dass der Abnehmer seine Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt;

  2. der Abnehmer insolvent ist, einen gerichtlichen Zahlungsaufschub beantragt oder zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen wurde;

  1. Sachen oder Forderungen des Abnehmers gepfändet wurden;
  2. der Abnehmer (Gesellschaft) aufgelöst wird;
  3. der Abnehmer (natürliche Person) entmündigt wird oder verstirbt.

16.2. Wird der Vertrag aufgelöst, so werden die Forderungen von Trackdays4all gegenüber dem Abnehmer unverzüglich fällig.

16.3. Im Falle von Umständen in Bezug auf Personen und/oder Materialien, derer sich Trackdays4all bei der Erfüllung des Vertrags bedient oder zu bedienen pflegt, die derart beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich bzw. dermaßen schwer und/oder unvertretbar kostspielig wird, dass die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen vertretbarer Weise nicht mehr verlangt werden kann, hat Trackdays4all das Recht, den Vertrag aufzulösen.

ARTIKEL 17: GELTENDES RECHT

17.1. Sämtliche Verträge zwischen Trackdays4all und dem Abnehmer unterliegen niederländischem Recht.

17.2. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeit zwischen Trackdays4all und dem Abnehmer ist Assen.

ARTIKEL 18: VERBINDLICHKEIT DER NIEDERLÄNDISCHSPRACHIGEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

18.1. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde auch eine Fassung in verschiedenen anderen Sprachen erstellt. Auf Ersuchen des Abnehmers werden ihm diese Fassungen zugeschickt. Aus Abweichungen von der niederländischen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als verbindlich zu gelten hat, kann der Abnehmer jedoch keine Rechte ableiten.